Festbeträge Hörgeräteversorgung

Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen hier einen kleinen Überblick über die Festbeträge zur Hörgeräteversorgung geben. Diese Informationen stammen aus dem Versorgungsvertrag der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR mit Sitz in Mainz mit den verschiedenen Krankenkassen und den Ersatzkassen. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Versorgung schwerhöriger Erwachsener inklusive Tinnitusversorgung, sowie auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

 

Die AOK Hessen zahlt ab dem 1.November 2013 für Versorgungen von nicht an Taubheit grenzenden schwerhörigen Erwachsenen 700 EUR (brutto) pro Hörsystem. Für das zweite Hörsystem gibt es einen Abschlag von 153 EUR (brutto). Die Reparaturpauschale wurde in Höhe von 150 EUR (brutto) je Hörsystem vereinbart.

 

Die Knappschaft und LKK zahlen ab dem 1.November 2013 für Versorgungen von nicht an Taubheit grenzende schwerhörigen Erwachsenen 650 EUR (brutto) pro Hörsystem. Für das zweite Hörsystem gibt es einen Abschlag von 156 EUR (brutto). Die Reparaturpauschale wurde in Höhe von 120 EUR (brutto) je Hörsystem vereinbart.

 

Die BIG direkt gesund zahlt ab dem 1.November 2013 für Versorgungen von nicht an Taubheit grenzenden schwerhörigen Erwachsenen 710 EUR (brutto) pro Hörsystem. Für das zweite Hörsystem gibt es einen Abschlag von 153 EUR (brutto). Die Reparaturpauschale wurde in Höhe von 140 EUR (brutto) je Hörsystem vereinbart.

 

Die BKK zahlt ab dem 1.November 2013 für Versorgungen von nicht an Taubheit grenzenden schwerhörigen Erwachsenen 741 EUR (brutto) pro Hörsystem. Für das zweite Hörsystem gibt es einen Abschlag von 156 EUR (brutto). Die Reparaturpauschale wurde in Höhe von 150 EUR (brutto) je Hörsystem vereinbart.

 

Für die folgenden Ersatzkassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse (TKK), AK-Gesundheit,kaufmännische Krankenkasse (KKH), hanseatische Krankenkasse (HEK) und hkk kommen ab 1. November 2013 für die Versorgung von nicht an Taubheit grenzenden Schwerhörigen folgende Vertragspreise zum Tragen:

 

1.Hörsystem

2. Hörsystem

Otoplastik

Reparaturpaschale

Gesamt

bei binauraler Versorgung

Netto

663,55 €

520,56 €

31,31 €

117,65 €

1482,03 €

Brutto

710,00 €

557,00 €

33,50 €

140,00 €

1614,00 €